Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Pflegebedürftige Personen sind für die
Gewährungen von Leistungen der Pflegekasse in drei
Pflegestufen eingegliedert. Die Einteilung in eine Pflegestufe erfolgt durch die Pflegekasse nach Empfehlung durch den MDK. Neben diesen drei Stufen
gibt es auch Härtefall-Regelungen. Seit der Pflegereform 2008 greift die „Pflegestufe 0“ für Demenzkranke, wenn diese nicht die Kriterien für eine Pflegestufe erfüllen. Die Pflegestufen richten sich
nach der Höhe der Pflegezeit. Entscheiden sind die Zeiten, die für die unterschiedlichen Tätigkeiten Hilfstätigkeiten benötigt werden. Dabei wird zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher
Versorgung unterschieden. Grundpflege bezeichnet die Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hauswirtschaftliche Versorgung betrifft Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen
der Wohnung und Waschen.
In diese Pflegestufe fällt der Pflegebedürftige, der mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen bedarf. Diese Verrichtungen können aus einen oder mehreren Pflege-Bereichen kommen. Zusätzlich muss mehrfach Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen. Der Zeitaufwand muss täglich mindestens 90 Minuten betragen. Davon soll 46 Minuten für die Grundpflege benötigt werden.
Wer mindestens dreimal täglich Hilfe in einen oder mehreren Bereichen und mehrfach wöchentlich Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wird der Pflegestufe 2 zugeordnet. Die Pflegezeit sollte mindestens 180 Minuten betragen. Davon sollte mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufgewendet werden.
Als „Schwerstpflegebedürftig“ gilt, wer den ganzen Tag und Nacht Hilfe bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung benötigt und mehrfach wöchentlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung. In Pflegezeiten bedeutet dies mindestens 300 Minuten (fünf Stunden) davon mindestens 240 Minuten (vier Stunden) für die Grundpflege.
Als Härtefall gelten Pflegebedürftige der Pflegestufe 3, die einen höheren Bedarf an Pflege haben, als in dieser Pflegestufe vorgesehen ist. Ein Härtefall trifft zu, wenn die Grundpflege Tag und Nacht von mehreren Pflegekräften übernommen werden muss. Auch wer ständig Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung und mindestens 6 Stunden am Tag auf Pflege angewiesen ist, fällt unter die Härtefall-Regelung. Der Härtefall kann auch bei verschiedenen Krankheiten wie Krebs,Demenz, Mehrfacherkrankungen im Endstadium gewährt werden. Der Härtefall wird von der Pflegekasse aber nur selten gewährt, da es eine prozentuale Begrenzung gibt.
Bei psychischen und dementiellen Erkrankungen kommt es oft vor, dass der Pflege-Zeitaufwand nicht für die Pflegestufe 1 reicht. Seit der Pflegereform 2008 können Pflegebedürftige mit einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Bis zu 2400 Euro jährlich erhalten Pflegebedürftige, auch wenn diese die Kriterien für eine Pflegestufe nicht erfüllen. Diese eingeschränkte Alltagskompetenz wird durch eine Begutachtung durch den MDK festgestellt.