Die Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetzt II
Ab 1.Januar 2017 ist die Überleitung der bestehenden Pflegestufen in Pflegegrade, nach § 140 SGB XI gesetzlich geregelt. Folgende Regeln gelten:
Überleitungsregelungen des PSG II:
Erklärung der 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
PG 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
PG 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung